Willkommen beim BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie voraussichtlich berechtigt sind, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, so hilft Ihnen dieses Berechnungsprogramm weiter.
Sofern Sie zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung gehören, können für Sie andere, nicht vom BAB-Rechner erfasste Leistungen in Betracht kommen, wie zum Beispiel Ausbildungsgeld. In diesen Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, damit im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden kann, welche konkreten Leistungen Ihnen gewährt werden können.
Bitte beachten Sie, dass der BAB-Rechner nicht alle erforderlichen Angaben erhebt, um den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und die Förderhöhe exakt feststellen zu können. Das Ergebnis dieser Berechnung ist daher unverbindlich.Zur tatsächlichen Feststellung, ob Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben und wie hoch dieser ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit auf.
Wenn Sie nach Beträgen gefragt werden, so geben Sie bitte entweder das Format Euro, Cent oder volle Eurobeträge ein.
Es erfolgte eine Aktualisierung des BAB-Rechners. Die erhöhten Bedarfssätze und Freibeträge des 26. BAföG-Änderungsgesetzes wurden eingearbeitet.
Ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit einem Brutto von bis zu 450 € monatlich führt grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung.